Reklamationsverfahren

Einreichen von Reklamationen

Alle Reklamationen in Bezug auf die Produkte müssen dem Verkäufer schriftlich vorgelegt werden, indem das Imprest-Reklamationsformular ausgefüllt wird. Eine unterzeichnete Reklamation muss per Post, Fax oder E-Mail gesendet werden. Die Angabe der folgenden Informationen auf dem Reklamationsformular ist erforderlich:

  1. Kunde, Kontaktperson, Kontaktdaten;
  2. Rechnungsnummer;
  3. Datum der Einreichung der Reklamation;
  4. Grundlage/Gründe für die Reklamation;
  5. Produktname oder -code;
  6. Stückzahl;
  7. Packungsnummer;
  8. Beschreibung des Mangels durch den Käufer, Bild(er) sowie Vorschläge zur Lösung der Angelegenheit.

Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die Reklamation gerechtfertigt ist

Können sich die Parteien nicht darüber einigen, ob die Reklamation gerechtfertigt ist oder wie die Angelegenheit zu lösen ist, holen die Parteien die Stellungnahme eines von ihnen ausgewählten unabhängigen Experten ein. Die Parteien tragen die Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu gleichen Teilen, sofern sie nichts anderes vereinbaren.

Wege zur Beilegung der Reklamation

Wenn ein Garantiefall vorliegt oder in anderen Fällen, in denen eine berechtigte Beschwerde bezüglich der mangelnden Konformität des Produkts, für das der Verkäufer haftet, innerhalb der Garantiezeit eingereicht wird:

· Der Verkäufer entscheidet nach eigenem Ermessen, ob er die Mängel des Produkts auf eigene Kosten behebt, den/die mangelhaften Teil(e) des Produkts ersetzt oder den/die fehlenden Teil(e) liefert. Wenn der Verkäufer der Ansicht ist, dass eine Reparatur des Produkts unangemessen wäre, ist der Verkäufer berechtigt, das Produkt zu ersetzen, anstatt es zu reparieren. Wenn der Verkäufer das Produkt oder dessen Teil ersetzt, so hat der Käufer das fehlerhafte Produkt oder dessen Teil an den Verkäufer zurückzusenden.

· In besonderen Fällen können die Parteien vereinbaren, dass der Käufer die Mängel behebt. In diesem Fall muss der Käufer dem Verkäufer zuvor einen Kostenvoranschlag für die Mängelbeseitigung vorlegen. Wenn der Verkäufer den Kostenvoranschlag billigt, muss der Käufer dem Verkäufer nach Anfallen der Kosten Quittungen und andere Nachweise für die vereinbarten Ausgaben vorlegen. Nur Ausgaben, die direkt mit der Mängelbeseitigung zusammenhängen, die sicherstellen, dass die Mängel auf die effizienteste und vernünftigste Weise behoben werden und die vom Verkäufer genehmigt wurden, gelten als berechtigte Ausgaben.

Wenn die Parteien dies vereinbaren, können Mängel auch auf andere Weise beseitigt oder behoben werden.

Kosten für den Transport

Die Kosten für den Transport des Produkts oder seiner Teile im Zusammenhang mit der Ausübung der Rechte aus der Garantie oder der Einreichung einer berechtigten Reklamation werden vom Verkäufer übernommen, es sei denn, es stellt sich heraus (auch in Fällen, in denen sich später herausstellt), dass kein Garantiefall vorlag, die Reklamation nicht gerechtfertigt war oder dass der Transport des Produkts oder seiner Teile aufgrund von Umständen, die dem Käufer zuzuschreiben sind, sinnlos war.