Garantiebedingungen

Allgemeine Anforderungen an Lagerung, Montage und Wartung der Produkte

Lagerung des Produkts und seiner Verpackung vor der Montage

Nach Lieferung hat der Käufer das Produkt so zu lagern, dass die Konservierung des Produkts und seiner Verpackung ohne Schäden gewährleistet ist. Das Produkt und seine Verpackung müssen an einem trockenen, gut belüfteten Ort gelagert werden, wobei direkte Bodeneinwirkung zu vermeiden ist und Schutz vor Witterungseinflüssen (einschließlich direkter Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit) gewährleistet sein muss; die Lagerung des Produkts in einem auf eine hohe Temperatur beheizten Raum ist ebenfalls zu vermeiden.

Speicherung von Dokumenten und Daten

Der Käufer hat alle das Produkt begleitenden Dokumente aufzubewahren (einschließlich der Rechnung, des Frachtbriefs, des CMR-Frachtbriefs und des Montage-, Installations- und Wartungshandbuchs).

Produktspezifische Anforderungen an Montage, Nutzung und Wartung

Zusätzlich zu den oben in diesem Abschnitt aufgeführten Anforderungen hat der Käufer das Produkt gemäß den Anforderungen in den dem Produkt beiliegenden Dokumenten und Handbüchern zu lagern, zu verwenden und zu warten.

Garantieanforderungen

Der Garant

Die Garantie für die Produkte wird gewährleistet durch die Palmako AS, Anschrift Näituse 25, 50409 Tartu, Telefon +372 744 6538, Fax +372 744 6534, E-Mail myyk@imprest.ee

Garantiezeit

Sofern beim Verkauf des Produkts oder in diesen Bedingungen nicht anders angegeben, gewährt der Verkäufer eine Garantie für die Produkte für einen Zeitraum von zwei Jahren, mit Ausnahme der Produkte, für die eine andere Garantiefrist angegeben ist. Die Garantieanforderungen in Bezug auf die Behandlung der Produkte sind in der Behandlungsgarantie der Palmako AS festgelegt.

Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Lieferung des Produkts an den Käufer. Es wird davon ausgegangen, dass das Datum der Lieferung des Produkts das Datum ist, das auf der dem Käufer für das Produkt ausgestellten Rechnung angegeben ist. Die Reparatur oder der Austausch des Produkts innerhalb der Garantiezeit führt nicht zu einer Verlängerung der Garantiezeit oder zur Gewährung einer Garantie für eine neue Garantiezeit. Die Garantie für die innerhalb der für das Produkt geltenden Garantiefrist reparierten oder ausgetauschten Teile erlischt mit dem Datum des Ablaufs der für das Produkt als Ganzes gewährten Garantie.

Die für das Produkt geltende Garantie deckt weder die Montage des Produkts noch die mit der Montage verbundenen Kosten ab.

Voraussetzungen für die Gültigkeit der Garantie. Die Garantie ist nur gültig, wenn:

  • das Produkt vom Verkäufer oder seinem autorisierten Wiederverkäufer oder über seine offiziellen Vertriebskanäle gekauft wurde;
  • der Käufer alle für das Produkt ausgestellten Rechnungen bis zum Zeitpunkt des Garantiefalls bezahlt hat;
  • das Produkt ordnungsgemäß gelagert, installiert, verwendet und gewartet wurde (siehe Abschnitt 2 oben);
  • das Produkt nicht ohne die Zustimmung des Herstellers verändert wurde.

Garantiefälle

Konstruktionsfehler, fehlende Komponenten, die Verwendung von Materialien, die nicht den geltenden Qualitätsanforderungen entsprechen, sowie alle anderen Mängel des Produkts, die zu einer mangelnden Konformität des Produkts führen würden und deren Berücksichtigung als Garantiefälle hiermit nicht ausgeschlossen wird, stellen Garantiefälle dar.

  • Die folgenden Punkte stellen keine Garantiefälle dar:
  • Quellen, Schrumpfen und einfache Risse, die sich aus den inhärenten physikalischen Eigenschaften und Besonderheiten des Naturmaterials Holz ergeben;
  • Farbunterschiede und Verfärbung des Materials durch Sonneneinstrahlung;
  • Defekte des Produkts, die durch:

– unprofessionelle oder falsche Montage; – Nichteinhaltung des Montagehandbuchs; – falsche Handhabung oder Verwendung des Produkts, seiner Komponenten oder Materialien oder Nichteinhaltung der Anforderungen an die Lagerung und Wartung des Produkts durch den Käufer; – Änderungen am Produkt oder seinen Komponenten, die ohne die vorherige Zustimmung des Verkäufers vorgenommen wurden; – Fehler bei der sicheren Befestigung des Produkts;      – Menschen, Tiere oder Naturgewalten, wie z. B. eine Windgeschwindigkeit von sieben oder mehr auf der Beaufort-Skala, Naturkatastrophen oder andere Ereignisse mit katastrophalen Folgen (z. B. Blitzschlag, Donner oder Orkan).

Der Käufer verliert das Recht, die Rechte aus der Garantie auszuüben, falls er:

  • die Menge, die Vollständigkeit des Satzes und die Qualität des Produkts bei Erhalt nicht ordnungsgemäß geprüft hat, wenn der Fehler des Produkts bei einer angemessenen Prüfung erkennbar gewesen wäre. Der Käufer muss die Menge, die Vollständigkeit des Satzes und die Qualität der Produkte so schnell wie möglich nach Erhalt des Produkts, jedoch definitiv vor der Montage, überprüfen;
  • den Verkäufer nicht rechtzeitig über den Mangel des Produkts informiert hat. Der Käufer muss den Verkäufer über alle Probleme im Zusammenhang mit der Menge, der Vollständigkeit des Satzes und der Qualität des Produkts unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Kalendertagen, nachdem der Käufer das Problem entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, informieren;
  • dem Verkäufer falsche Informationen in Bezug auf das Produkt oder den Garantiefall übermittelt hat.

Rechte unter der Garantie und deren Ausübung

Im Rahmen der Garantie ist der Käufer berechtigt, die Behebung der innerhalb der Garantiezeit entdeckten Mängel des Produkts gemäß dem Beschwerdeverfahren zu verlangen. Die Garantie überträgt dem Käufer keine weiteren Rechte, einschließlich des Rechts, eine Entschädigung für vom Käufer erlittene Schäden oder entstandene Kosten zu verlangen. Um seine Rechte im Rahmen der Garantie auszuüben, muss der Käufer beim Verkäufer eine Beschwerde gemäß dem Beschwerdeverfahren einreichen. Alle möglichen Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf das Bestehen und die Ausübung der Rechte aus der Garantie sind gemäß dem Beschwerdeverfahren zu klären.

Die vom Verkäufer gewährte Garantie schließt das Recht des Käufers nicht aus oder schränkt es ein, auf andere Rechte aus dem Gesetz oder dem Vertrag zurückgreifen zu müssen, einschließlich Rechtsmittel.

Die gesetzlichen Rechte eines Käufers als Verbraucher aus einem Kaufvertrag, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann, bleiben unberührt.

Diese Bedingungen und die vom Verkäufer gewährte Garantie unterliegen dem estnischen Recht. Die estnischen Gerichte sind für die Beilegung aller Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Garantie zuständig; das zuständige Gericht erster Instanz ist das Bezirksgericht Tartu (Gerichtshaus Tartu).